Quelle, Lizenz und Methode
Woher die Daten kommen
Alle Meldungen stammen aus dem Portal der Amtsblätter des Staatssekretariats für Wirtschaft (SECO), abgerufen über dessen öffentliche Programmierschnittstelle. Veröffentlicht werden sie von den kantonalen Grundbuchämtern gestützt auf Art. 970a ZGB und das jeweilige kantonale Recht. Die Veröffentlichung ist ein Recht der Kantone, keine Pflicht — deshalb erscheinen hier nur die Kantone, die davon Gebrauch machen.
| Kanton | Kürzel | Rubrik im Amtsblatt |
|---|---|---|
| Basel-Landschaft | BL | Handänderung |
| Basel-Stadt | BS | Handänderung |
| Nidwalden | NW | Handänderung |
| Obwalden | OW | Handänderung |
| Solothurn | SO | Handänderung |
| Schwyz | SZ | Handänderung |
Lizenz
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Portals vom 7. Juni 2024 erlauben die Nutzung und Verwertung der Daten ausdrücklich «zu persönlichen und kommerziellen Zwecken» (Ziff. 3.1 und 3.2). Die dort genannten Pflichten halten wir ein: Quellenangabe auf jeder Meldung, deutliche Trennung von amtlichem Wortlaut und eigenem Text, und der Hinweis, dass dies keine amtliche Publikation ist.
Was wir weglassen — und warum
Die amtliche Meldung nennt Veräusserer und Erwerber mit Namen. Wir lesen diese Felder gar nicht erst aus und speichern sie nirgends. Bei Kantonen, die das Objekt als Fliesstext publizieren, schneiden wir den Text vor dem ersten Personen-Titel ab und prüfen das Ergebnis anschliessend nochmals automatisch; was diese Prüfung nicht besteht, wird verworfen.
Ziff. 3.3 der AGB verlangt, Art. 11 Abs. 3 der Handelsamtsblattverordnung sinngemäss anzuwenden: die Abrufbarkeit von Meldungen mit Personendaten ist auf «die kürzestmögliche Zeitspanne zur Erreichung des Zwecks» zu beschränken. Die publizierende Stelle hat diese Frist bereits gesetzt — jede Meldung trägt ein Datum «öffentlich einsehbar bis». Wir übernehmen genau diese Frist: Was das Amtsblatt nicht mehr zeigt, zeigen wir auch nicht mehr. Ein Archiv führen wir nicht.
Kein Kaufpreis
Keine dieser Meldungen enthält den Kaufpreis — in keinem der Kantone, auch nicht im Fliesstext. In der Schweiz gibt es kein offenes Register der Immobilien-Kaufpreise. Die Handänderungsstatistik des Bundesamts für Statistik, deren erste Veröffentlichung auf den 14. Dezember 2026 angekündigt ist, weist nach Objekttyp, Kanton und Transaktionsart aus, nicht nach Parzelle.
Löschung
Wer findet, dass eine Angabe auf dieser Seite ihn betrifft, schreibt an agentique@protonmail.com. Wir entfernen den Eintrag, ohne Begründung zu verlangen.