Handänderungen aus den kantonalen Amtsblättern
Wer ein Grundstück erwirbt, wird in mehreren Kantonen im Amtsblatt veröffentlicht (Art. 970a ZGB). Dieses Verzeichnis sammelt diese Meldungen und ordnet sie nach Gemeinde und Parzelle — 4665 Meldungen aus 6 Kantonen, zurzeit öffentlich einsehbar.
Diese Seite nennt keine Namen. Die amtliche Meldung führt Veräusserer und Erwerber auf; wir übernehmen sie nicht und speichern sie nicht.
Kantone
| Kanton | Meldungen | Gemeinden |
|---|---|---|
| Basel-Landschaft | 3259 | 94 |
| Schwyz | 768 | 32 |
| Solothurn | 365 | 89 |
| Basel-Stadt | 216 | 3 |
| Nidwalden | 51 | 11 |
| Obwalden | 6 | 1 |
Was hier steht — und was nicht
Die amtliche Meldung nennt Parzelle, Objekt, Art des Übergangs und die Namen von Veräusserer und Erwerber. Dieses Verzeichnis übernimmt nur die Angaben zum Grundstück. Es nennt keinen Kaufpreis: der steht in keiner dieser Meldungen, und es gibt in der Schweiz kein offenes Register der Kaufpreise.
Jede Meldung bleibt genau so lange hier, wie sie beim Kanton publiziert ist — meist ein Jahr. Danach verschwindet sie. Quelle, Lizenz und Methode.